Das Aufstehen gelingt nur noch unter Schmerzen, erholsam schlafen längst nicht mehr. Oder Demenz macht
Sturzvorbeugung zwingend: Die Gründe für einen Wechsel zum Pflegebett sind vielfältig, die Erleichterung spürbar. Wie diese Versorgung durch die Krankenkasse funktioniert und wie Sie ein bedarfsgerechtes Pflegebett erhalten, lesen Sie
hier.
Pflegebett auf Rezept, auch ohne Pflegestufe
Pflegebett und Krankenbett dringend benötigt? Pflegebetten als technische Hilfsmittel verordnet Haus- oder Facharzt -
und vermerkt dazu auf dem Rezept "behindertengerechtes Bett", im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen in Produktgruppe 19 Krankenpflegeartikel aufgeführt. Eine Pflegestufe ist nicht notwendig.
Ein Anspruch, der für all jene entscheidend ist, für die auch ohne Pflegebedürftigkeit ein handelsübliches Bett nicht ausreicht: Sie reichen die Verordnung bei der Krankenkasse ein. Erst, wenn
diese ablehnt, ist die Pflegekasse - bei Vorliegen entsprechenden Pflegegrades - Ansprechpartner. Aber - was leistet ein Pflegebett eigentlich, verglichen mit einem normalen Seniorenbett? Zu den
Merkmalen zählen z. B.:
- elektrisch höhenverstellbare Liegefläche
- Rollen, um es zu verschieben
- Verstellbarkeit von 4-fach geteiltem Lattenrost, Rücken- und Oberschenkelelement
- (teilbare) Seitensicherung
Merkmale, die selbständiges Aufstehen, Zubettgehen und Wechseln in den Rollstuhl sowie ein Betten, Liegen und Sitzen
in ergonomisch bester Position ermöglichen - und damit bessere Teilhabe. Pflegende Angehörige und Pflegekräfte profitieren von flexibler Höhenverstellung auf rückenschonende Arbeitshöhe.
Für wen ist das Pflegebett ?
Ein Pflegebett ist mit speziellen Vorrichtungen ausgestattet, die die Pflege erleichtern und den Komfort erhöhen. Es gibt verschiedene Arten von Pflegebetten mit unterschiedlichen Funktionen, Preisen und Designs. Die erste Frage sollte lauten, für wen benötigen Sie das Pflegebett? Was für eine Erkrankung oder was für ein Handicap benötigt welche Voraussetzungen um sich den Alltag zu erleichtern. Oder benötigen Sie ein Bett nach einem Unfall, um wieder besser auf die schneller auf die Beine zu kommen? Fragen Sie uns gerne! Kontakt: https://www.pflegebetten-24.de/kontaktformular
Bett genehmigt! In günstiger Standardausrüstung
Wird Ihr Antrag auf ein Pflegebett (Voraussetzung § 33 SGB V) durch die Krankenkasse bewilligt, erhalten Sie üblicherweise ein Einzelbett in den Standardmaßen 90 x 200 bzw. 100 x 200 cm mit maximaler Arbeitslast von 220 kg. Ein Okay gibt es, wenn Sie die Kasse überzeugen konnten, dass sie mit dessen Hilfe wesentliche Teile ihres Lebens wieder selbstständig bewältigen können. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie vier Wochen Zeit, diesem Bescheid schriftlich zu widersprechen. Als Patient über 18 müssen Sie eine Zuzahlung von maximal 10 Euro leisten, Zuzahlungsbefreiung ist möglich. Doch weil nur für begrenzte Zeit genehmigt, wird Ihr Bett für eine Folgeversorgung erneut geprüft, womit eine Folgepauschale von maximal 10 Euro anfällt. Anspruch auf ein neues Modell haben Sie übrigens nicht: Leistungserbringer wie Sanitätshäuser, Partner Ihrer Krankenkasse, erhalten meistens eine Mietpauschale zwischen 250 bis 550 Euro - und liefern auf dieser Basis umgehend ein gebrauchtes Bett, chemisch gereinigt und in seinen elektronischen Funktionen geprüft. Bei Anlieferung wird in Gebrauch und Bedienung eingewiesen. Wartung, Reparatur und Abholung nach Nutzung sowie eine neue Standardmatratze mit Inkontinenzbezug sind inbegriffen. Aber Zubehör wie Bettverlängerungen sind nur bei ausdrücklichem Bedarf mit im Paket. Gern geliefert: Ein gebrauchtes, günstiges 90 x 200 cm AKS L4, geeignet für Nutzer bis 150 kg Gewicht (sichere Arbeitslast bis 185 kg), bedient über Handschalter mit integrierter Sperrfunktion. Die Höhenverstellung rangiert im Spektrum von 40 bis 80 cm, außerdem verfügt das Krankenkassen Pflegebett über beidseitig integrierte Seitengitter.
Wie ist das Maß bei einem Pflegebett von der Krankenkasse?
Das Standardmaß des Lattenrostes ( Liegefläche ) liegt immer bei 90 x 200cm. Andere Maße müssen gesondert beantragt werden und sind in der Regel Einzelfallentscheidungen und meist von Ihrem Sachbearbeiter der Krankenkasse abhängig.
Wie sieht ein Pflegebett von der Krankenkasse genau aus ?
Ein Pflegebett von der Krankenkasse ist in der Standardausführung wie folgt ausgestattet.
Technische Daten:
Gewicht: 90 kg
Gesamtbreite: 104,5 cm
Gesamtlänge: 219 cm
Liegefläche 90 x 200 cm, Maß bei einer Standardversorgung der Krankenkasse
Leistungsaufnahme: 150 Watt
Für Körpergewicht: bis 150 kg
Höhenverstellung: 40 - 80 cm
Lattenrost Holzlamellen
Eingangsspannung: AC 230 V, 50/60 Hz
Schutzklasse: II, Typ B
Schutzart: IP X4
Inklusive Bettgalgen und Seitengitter
4-geteilte Liegefläche, 2-motorisch verstellbar, zum Transport teilbar
Rückenteil und Oberschenkelteil elektrisch verstellbar
Inkl. Bettgalgen mit Triangel
Fester Stand durch 4 Laufrollen mit Einzelradfeststellung
Beidseitig integrierte, besonders hohe Seitengitter
Geprüfte und durchdachte Sicherheit
Ergonomische Handbedienung mit Großtasten
HMV-Nr.: 19.40.01.3245
beidseitig integrierte Seitengitter.
Bei Privatkauf bitte das Thema Niederflurbetten beachten!
Dabei ist zu beachten, dass ein Niederflurbett, das auf 22 cm - 26 cm ( ohne Matratze ) abgesenkt und dann in der Höhe verstellbar ist, deutliche Vorteile bietet. Der Transfer wird dadurch in beide Richtungen erleichtert und die Sturzgefahr minimiert. Ein Standardbett kann dies aufgrund seiner geringen Absenkbarkeit nicht.
Wenn Standard nicht reicht: Mit der Krankenkasse verhandeln!
Leider entspricht das gelieferte Standardmodell oft nicht pflegerischen oder weiteren speziellen Ansprüchen - von Wahlfreiheit bei der Designoptik gar nicht zu reden. So lässt AKS L4 eine Absenkbarkeit in Bodennähe vermissen - für sturzgefährdete Demenzkranke keine Lösung. Auch bei Menschen mit einem Körpergewicht von über 150 kg oder stattlicher Körpergröße muss die Standardversorgung passen. Dekubitus? Die mitgelieferte Matratze ist zwar prinzipiell Dekubitus geeignet, aber nicht bei jedem Druckgeschwür-Grad hilfreich sowie bei Demenz kontraproduktiv, weil zu weich. Defizite, mit denen Sie sich nicht abfinden müssen: Verhandeln Sie mit der Krankenkasse über eine höherwertige, bedarfsgerechte Ausführung, indem Sie die medizinische Notwendigkeit noch detaillierter nachweisen. Erkennt Ihre Kasse diese an, kann sie auch ein neues Pflegebett bezahlen oder bezuschussen. Im zweiten Fall tragen Sie einen Teil der Kosten selbst, aber erhalten auf diese Weise ein passgenaues Bett, das Ihren Bedürfnissen und Wünschen gerecht wird.
Welche Kosten müssen Sie bei einer Pflegebettversorgung durch die Krankenkasse selber zahlen ?
Sie benötigen für ein Pflegebett meistens eine Pflegestufe. Manchmal langt es wenn Sie Pflegebedürftig sind und wenn ein Pflegebett die Pflege für Sie oder den zu Pflegenden erleichtert. Sie benötigen dann eine Verordnung ( Rezept ) vom Arzt. Es fällt dann eine Zuzahlung von 10 bis 25 Euro an, es sei denn Sie haben eine Zuzahlungsbefreiung. Dies ist oftmals der Krankenkassen Beitrag! Bei der Pflegekasse liegt der Zuzahlungspreis bei 25 €.
Was für eine Pflegestufe brauche ich für ein Pflegebett?
Wenn Sie ein Pflegebett benötigen, müssen Sie einen bestimmten Pflegegrad nachweisen. Es gibt fünf Pflegestufen, von 1 bis 5. Je höher die Stufe, desto mehr Pflege brauchen Sie. Aber nicht nur die Pflegestufe ist wichtig. Das Pflegebett sollte Ihnen auch im täglichen Leben nützlich sein. Es sollte Ihnen ein Gefühl von Komfort und Sicherheit vermitteln. Es sollte auch Ihren Angehörigen, die Sie pflegen, eine Hilfe sein. Sie können das Bett verstellen, um Ihnen den Ein- und Ausstieg zu erleichtern oder Ihre Position zu verändern.
Was bedeutet die Pflegestufe bei einer Pflegebett Versorgung durch die Krankenkasse ?
Voraussetzung ist meistens eine Pflegestufen:
Noch ein Tipp: Beantragen und kaufen Sie Ihr Pflegebett! Wie funktioniert das mit der Wohnumfeldverbesserung?
Wir haben immer wieder Kundinnen und Kunden, die eine Kostenübernahme über die Wohnumfeldverbesserung bei der Pflegekasse beantragen. Wie das genau abläuft, können Sie hier nachlesen. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: GKV-Spitzenverband oder hier: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Wann übernimmt das Sozialamt ein Pflegebett oder einen Teil der Pflege?
Ein Sozialamt hilft Ihnen beim Eigenanteil im Pflegeheim oder auch bei der Versorgung von Pflegebetten.
Sie sind nicht fähig von der Rente die nicht ausreicht, den Eigenanteil im Pflegeheim oder für ein Pflegebett zu decken? Dann kann das Sozialamt die Kosten dafür übernehmen. Folgende Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen. Bevor Sie die Unterstützung durch das Amt erhalten, müssen jedoch alle Einkünfte und sonstiges Vermögen eingesetzt werden. Lediglich ein gesetzliches Schonvermögen darf den Betroffenen verbleiben. Weiterführende Informationen finden Sie hier: Sozialverband VdK
Bei guter Begründung möglich: Zuschuss der Krankenkasse
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir: Immer wieder gelingt es Kunden von uns, mit guter Begründung und ärztlicher Verordnung eine Bezuschussung fabrikneuer Pflegebetten zu erreichen. Erfolge, die sowohl von der jeweiligen Krankenkasse als auch vom zuständigen Sachbearbeiter abhängen - nicht selten erhalten Mitglieder der selben Kasse unterschiedliche bzw. keine Zuschüsse zum Hilfsmittel ihrer Wahl. Aber: Prinzipiell lohnt sich der Kampf um eine Lösung, die auf persönliche Erkrankungen wie Demenz oder Dekubitus, Mobilitätseinschränkungen und weitere Aspekte wie Übergewicht, Kleinwüchsigkeit oder Rollstuhlsituation so gut wie nur möglich abgestimmt ist! Sanitätshäuser sind verpflichtet, Versicherte dazu zu beraten, welche Hilfsmittelversorgung im individuellen Einzelfall passend und richtig ist. Seriöse Händler machen dabei ausdrücklich transparent, dass freiwillig geleistete Mehrkosten keine "offizielle Zuzahlung" sind. Gewusst? Auch Ihr Arzt kann auf dem Rezept schon ein bestimmtes Modell vorschlagen. Anschließend gehen Rezept sowie Versorgungsvorschlag des Sanitätshauses an die Krankenkasse. Diese prüft jetzt, in welchem Umfang sie einer Kostenübernahme zustimmt. Läuft alles glatt, können Sie sehr bald ein Modell nutzen, dass Ihren Vorstellungen bestens entspricht.
Persönliche Pflege mit System: Bedarfsgerechtere Pflegebetten
Solche Pflegebetten sind z. B.:
- Niederflurbetten (Demenz, geringere Verletzungsgefahr bei Bettflucht)
- Aufstehbetten mit extra Aufstehhilfe
- Sitzbetten (Atemwegserkrankungen)
- Schwerlastbetten
- Seitenlagerungsbetten
- Betten für Kleinwüchsige und Kinder
Etablierte Pflegebetten Systemlösungen aus dem Hause Burmeier werden zahlreichen Spezialbedarfen sehr individuell gerecht. Wie Hebepflegerahmen Lippe, der ein normales Seniorenbett oder vertrautes Einzelbett in ein vollwertiges Pflegebett verwandelt - so ist es quasi möglich, auch bei Pflegebedürftigkeit weiter im gemeinsamen Schlafzimmer zu nächtigen. Oder ausgefeilte Innovationsideen wie das digitale Dali Low Entry Deluxe, ein Niedrigbett mit Bluetooth, großem Verstellspektrum, flexibler Seitensicherung und umfangreichen Extras. Pflegebett Westfalia ist ein robustes, langlebiges System mit Scherenhub, das gleich in mehreren Ausstattungsvarianten wie Klassik oder Living zu haben ist. Sicherheit und Freiheit gleichermaßen erleben? Pflegebetten wie das elegante Regia oder das mitdenkende Inovia haben die geteilten Bettseitengitter dazu. Kurz - Pflegebetten, die Menschen. Patienten und Pflegebedürftige als Individuen abseits genormter Standardversorgung sehen. Was können wir heute speziell für Sie tun? Sprechen wir miteinander ...oder möchten Sie selber schauen was es für Pflegebetten gibt ?
Sie möchten wissen, wie Sie ein Niederflurbett bei der Krankenkasse eventuell durchsetzen oder beanspruchen können?
Folgendes Beispiel könnte Ihnen dabei vielleicht helfen: Er kann seine Beine nicht mehr bewegen. Sein Arzt empfahl ihm ein spezielles Bett, das ihm den Übergang zum Rollstuhl erleichtert. Aber die Krankenkasse sagte nein: Der VDK Niedersachsen Bremen setzte sich für diesen Mann ein.
Mein Krankenkassen Pflegebett geht nicht mehr, an wen wende ich mich?
Die Vermietung und Verpachtung von Krankenbetten erfolgt wie bereits beschrieben. Die Krankenkassen haben mit den Leistungserbringern sprich mit den Sanitätshäusern Verträge abgeschlossen. Diese Regeln dann Ihre Versorgung. Das bedeutet, dass Sie sich auch bei einem Defekt an Ihr Sanitätshaus wenden müssen, um das Bett reparieren zu lassen. Durch den Mietvertrag bleibt das Bett immer Eigentum des Leistungserbringers. Nur dieser ist dann berechtigt das Bett zu überprüfen oder zu reparieren.
Sie benötigen das Pflegebett von der Krankenkasse nicht mehr ?
Wer ist für die Abholung des Pflegebettes zuständig, das man von der Krankenkasse erhalten hat? Das ist immer ein Sanitätshaus. Diese werden auch Leistungserbringer der Krankenkassen genannt. Um eine Abholung zu vereinbaren, müssen Sie also das zuständige Sanitätshaus anrufen. Sie sind Angehöriger? Sie kennen das Sanitätshaus nicht? Dann bleibt für Sie die Frage offen: Wer hat das Bett geliefert? Kein Problem, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, diese hat ja auch die Mietpauschale an den Leistungserbringer ausgezahlt und müsste daher wissen, wer Ihnen oder Ihren Angehörigen das Bett geliefert hat.